Urteile gegen frühere KAL-Mitglieder durch Landgericht Aachen inhaltlich bestätigt

Aachen. Rund fünf bis sechs Jahre nach Urteilen in Erster Instanz hat das Landgericht Aachen Mitte vergangener Woche die Verurteilung zweier früherer Mitglieder der „Kameradschaft Aachener Land“ (KAL) in einem Berufungsverfahren bestätigt. Allerdings fand angesichts der langen Verfahrensdauer eine Abänderung bei dem Strafmaß statt. Einer der nun rechtskräftig Verurteilten war vor Jahren Vorsitzender des Kreisverbandes Aachen der Neonazi-Minipartei „Die Rechte“ (DR).

Die entsprechenden Jugendverhandlungen fanden 2013 und 2014 statt. Die seinerzeit angeklagten Straftaten hatten sich zwischen 2009 und 2013 zugetragen. Während der damalige DR-Chef zu einer einjährigen Jugendhaftstrafe auf Vorbewährung verurteilt worden war, war der Mitangeklagte zu einer noch nicht bestimmten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das entsprechende Berufungsverfahren war u.a. wegen Arbeitsüberlastung und Umstrukturierungen am Landgericht mehrfach zwischen den Kammern delegiert worden, bevor es 2019 terminiert worden war.

Die von den Angeklagten eingelegte Berufung verwarf die Kammer indes vergangene Woche schon nach einem halben Prozesstag. Anders als im ersten Verfahren am Amtsgericht gaben die beiden ehemaligen KAL- bzw. DR-Mitglieder im wesentlichen die ihnen vorgeworfenen Taten zu, Zeugen mussten daher nicht mehr geladen werden. Der frühere DR-Chef wurde am Landgericht zu einer achtmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, wobei wegen der unüblich langen Verfahrensdauer schon vier Monate als vollstreckt gelten. Würde er in der zweijährigen Bewährungszeit strafrechtlich erneut auffallen, müsste er daher nur noch vier Monate in Haft.

Der Mitangeklagte, der bis Mitte 2017 einer der Gastsänger des deutschlandweit bekannten Neonazi- HipHoppers „Makss Damage“ war, muss nun als Auflage bzw. Strafe für die lange zurückliegenden Taten 200 Euro an eine soziale bzw. caritative Einrichten zahlen. Beide durchaus als mild anzusehenden Urteile begründete die Kammer nicht nur mit der langen Verfahrensdauer und dem jetzigen Einräumen der Taten, sondern ebenso damit, dass bei beiden Angeklagten keine schädlichen Neigungen mehr wahrzunehmen seien. (mik)