Drogenhandel im Darknet: Drei Rechtsextremisten verurteilt

Aachen. Nach 13 Monaten Laufzeit hat das Landgericht Aachen vergangenen Freitag (8.3.) drei Rechtsextremisten wegen Drogenhandels in nicht unerheblicher Menge beziehungsweise wegen Beihilfe zu Haftstrafen verurteilt. Den Urteilsspruch am 40. Prozesstag nutzte die 9. große Strafkammer auch dazu, die Ermittlungsarbeit der Polizei ungewohnt deutlich zu kritisieren. Das Urteil aus erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig, Verteidiger kündigten an, dagegen Revision einlegen zu wollen.

Der Prozess gegen die zuerst fünf Angeklagten, die laut Staatsanwaltschaft von Aachen-Brand aus bandenmäßig einen Drogenhandel über das Darknet betrieben haben sollen, hatte im Februar 2018 begonnen und sich aus unterschiedlichen Gründen verzögert. Gehandelt worden war laut dem Urteil zwischen November 2015 bis Mai 2017 mit Amphetamin, Marihuana und Extasy im Kilobereich. Kunden bestellten die Waren über einen „German Shop“ im anonymisierten Teil des Internets. In dem Prozess war klar geworden, dass vier der Angeklagten schon zuvor mit Drogendelikten aufgefallen waren bzw. zugaben, selbst Haschisch und Kokain konsumiert zu haben.

Lange Haftstrafe für den „identitären“ Haupttäter

Nachdem im Dezember zwei Rechtsextremisten freigesprochen worden waren, sprach die Strafkammer nun das letzte Urteil. Hart traf es dabei zwei Brüder aus einer Familie, deren Mitglieder zum Teil über Jahrzehnte führend in der Neonazi-Szene aktiv waren. Als Haupttäter wurde ein 31- Jähriger wegen Drogenhandels zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt, zudem sollen von ihm 70.000 Euro eingezogen werden, die er laut Kammer beweisbar illegal erwirtschaftet hat. Ob es allerdings die Drogenbande gegeben hat, wie von der Staatsanwaltschaft angenommen, blieb unklar. Bis zu seiner Festnahme bei einem SEK-Einsatz Mitte 2017 war der nun Verurteilte Aktivist der „Identitären Bewegung“ (IB) gewesen. Bei ihm beschlagnahmten die Ermittler am Tag der Razzia Drogen im Kilobereich.

Der 35-jährige Bruder des Haupttäters wurde wegen Beihilfe zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er seinen Bruder zeitweise beim Einkauf von Verpackungsmaterialien in einem Supermarkt sowie beim Verpacken der Drogenlieferungen geholfen habe. Verschickt worden waren die Drogen per Brief unter Tarnabsendern, die Betäubungsmittel waren dabei in Haushaltshandschuhen eingeschweißt worden. Der 35-Jährige war zum Zeitpunkt des SEK- Einsatzes Mitte 2017 Kopf des Aachener Verbandes der Splitterpartei „Die Rechte“ (DR) sowie in der Neonazi-Gruppe „Syndikat 52“ (S52) engagiert. Zudem war er Gastsänger des neonazistischen HipHoppers „Makss Damage“, für den er seinerzeit auch Musikstücke produzierte.

Ein 25-Jähriger, ebenso bis Mitte 2017 im Umfeld von S52 und der DR aktiv, wurde wegen Beihilfe zum Drogenhandel zu einer Haftstrafe von zwanzig Monaten verurteilt. Die Kammer blieb in allen drei Fällen hinter der Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück. Sie hatte Mitte Februar 2019 im Plädoyer für den geständigen Haupttäter wegen bandenmäßigen Drogenhandels eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten gefordert. Für den Bruder (35) hatte der Staatsanwalt wegen Mittäterschaft sechs Jahre Haft gefordert. Bei dem 25-Jährigen plädierte der Staatsanwaltschaft seinerzeit wegen Beihilfe zum Drogenhandel auf eine Haftstrafe von zwei Jahren. Von den Brüdern, die gemeinsam mit einem noch unbekannten Mittäter aus den Niederlanden laut Staatsanwaltschaft den illegalen Handel betrieben haben sollten, hätte demnach zudem das mutmaßlich erwirtschaftete Drogengeld von 260.000 Euro eingezogen werden sollen.

Keine Entlastung für die Mitangeklagten

In ihren Plädoyers an Aschermittwoch hatten die Anwälte für den Hauptangeklagten lediglich ein „gerechtes Urteil“ erbeten. Wie genau die Strafe ihrer Meinung nach ausfallen sollte, sagten sie in ihren Plädoyers nicht. Das Urteil sollte demnach jedoch hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurückbleiben. Der geständige Angeklagte sei u.a. auch wegen der Verfahrenskosten auf lange Zeit hin „wirtschaftlich ruiniert“, sagte einer der Strafverteidiger an Aschermittwoch. Für die beiden Mitangeklagten hatten deren Anwälte mangels Beweisen Freisprüche eingefordert. Dem folgte die Kammer am 8. März dann nicht, sie sah eine Reihe von Beweisen für deren Helfertätigkeit bei den Drogengeschäften des Haupttäters, der mit „höchster krimineller Energie“ gehandelt habe. An der Hilfe der beiden anderen mit unterschiedlicher Intensität gebe es „keine Zweifel“.

Da alle Verurteilten seit ihrer Jugend schon mehrfach wegen politischer Delikte, allgemeinkrimineller Taten oder Drogenvergehen vorbestraft sind und laut Gericht als „Bewährungsversager“ eingestuft werden müssten, sollen sie die gegen sie verhängten Haftstrafen auch antreten. Ein spätes Geständnis des nun als Haupttäter verurteilten 31-Jährigen sah die Kammer teils kritisch. Dessen Aussagen erschienen in Teilen logisch, hätten jedoch teilweise ebenso den Verdacht erweckt, dass die Mitangeklagten lediglich entlastet werden sollten, so die Kammer in ihrer Urteilsbegründung.

Das Geständnis war erst am 14. Prozesstag erfolgt, die Vorsitzende der 9. großen Strafkammer, Richterin Melanie Theiner, bemängelte u.a. dass es sehr komisch sei, dass der Haupttäter so lange mit seinen Aussagen gewartet habe. Immerhin saßen seinerzeit drei Gesinnungsgenossen – darunter der eigene Bruder – weiterhin in U-Haft. Die Richterin deutete an, dass so spät erfolgte Geständnis des 31- Jährigen – das erfolgte, als schon ein Teil der Beweisaufnahme abgeschlossen war – habe in Teilen dazu dienen sollen, die Mitangeklagten in ein besseres Licht zu rücken.

Die Kammer konnte nicht feststellen, wofür das durch den Drogenhandel erwirtschaftete Geld verwendet worden war. Der Lebensstil des Trios war bescheiden, der 31-jährige Haupttäter hatte ausgesagt, er habe mit dem Geld private Schulden begleichen wollen. Gleichwohl waren bei einem der Angeklagten bei der Razzia Mitte 2017 rund 3.000 Euro beschlagnahmt worden. Das Geld, so hieß es im Prozess, sei die Summe von Einzelzahlungen durch Neonazis gewesen und sollte die gemeinsame Busfahrt zu einem Konzert oder einem Aufmarsch finanzieren. Richterin Theiner sagte in der Urteilsbegründung, niemand außer den Angeklagten wisse, was mit dem Geld geschehen sei. Man wisse auch nicht, sagte die Vorsitzende in einem Nebensatz, ob es zur Neugründung oder Finanzierung einer rechtsextremen Vereinigung gedient habe. Denkbar sei das, Beweise gebe es für diese Spekulation aber keine.

Rechtsextreme Konspirativität anstatt Bandenkriminalität

Die lange Verfahrensdauer hatte auch mit Pannen bei den Ermittlungen zu tun. Nachdem das Bundeskriminalamt die Rechtsextremen nach umfangreichen Ermittlungen als Verdächtige enttarnt hatte, übernahmen Ermittler des Polizeipräsidiums Aachen den Fall. Allerdings kam es zu Pannen und Missverständnissen. Die Fahnder aus dem Bereich Drogen- und Internetkriminalität bewerteten etwa politische Aktivitäten der Angeklagten als Konspirativität unter Dealern. In den Akten finden sich etwa abgehörte Telefonate, in denen es um die höchst konspirative Organisation von Konzerten, „Führergeburtstagen“ oder um die Strukturen der neonazistischen Minipartei „Die Rechte“ und deren aktionistischer Arm „Syndikat 52“ (S52) ging – jedoch falsch eingeordnet als Indizien für das Bestehen der letztlich angeklagten Drogenbande.

Durchaus überraschend war selbst ein Telefonat des nun in erster Instanz verurteilten 35-Jährigen als damaliger Kopf des Aachener DR-Verbandes bzw. der Aachener Untergruppe S52 von den Ermittler falsch eingeordnet worden. In dem Telefonat über die als Nachfolgeorganisation der verbotenen „Kameradschaft Aachener Land“ (KAL) geltenden Vereinigungen sprach der Rechtsextremist mit dem früheren KAL-Chef über DR und S52. Ebenso ging es in dem Telefonat um Machtkämpfe zwischen Aachener Neonazis sowie jenen in Heinsberg und der DR-Spitze in Dortmund. Mit einem illegalen Drogenhandel hatte das alles nichts zu tun, gelangte jedoch komischerweise als Indiz dafür in die Akten.

Andererseits fehlten in den umfangreichen Prozessakten Angaben zu abgehörten Telefonaten, in denen es um Geldprobleme, den Bezug von Sozialleistungen, um Umschulungsmaßnahmen und nicht gezahlter Rechnungen inklusive dem Kappen von Strom- und Telefonleitungen ging. Die Verteidiger kritisierten im Prozess mehrfach, es sei völlig unlogisch, dass eine Bande schwunghaften Drogenhandel betreibe, aber manchen das Geld für Strom oder Internet fehle. In diesem Wust halbwegs Klarheit zu schaffen kostete am Landgericht Aachen sehr viel Zeit und Nerven. Da im Herbst 2018 eine Untersuchungshaft wegen der langen Prozessdauer nicht mehr verhältnismäßig war, kamen seinerzeit alle Angeklagten wieder in Freiheit.

Drogenfahnder betreut Gefangene, Staatschützer sucht Drogen

Problematisch waren auch die Ermittlungen verlaufen, weil die anonym per Brief verschickten Drogen seinerzeit in Gummihandschuhen als Polster versteckt wurden. Zwar ermittelten BKA und Polizei mithilfe des EDV-Systems eines Discounters die Filiale, in der ungewöhnlich viele solcher Handschuhe verkauft wurden. Durch einen Zufall fanden die Polizisten dann auch einen Auszubildenden, der sich sicher war, den Käufer zweifelsfrei identifizieren zu können. Weitere Verkäuferinnen befragte die Polizei aber nicht mehr, daher mussten im Prozessverlauf nachträglich an mehreren Tagen nahezu alle in den rund zwei Jahren in der Filiale Beschäftigten als Zeugen gehört werden. Nach Jahren fehlte diesen jedoch meist jede Erinnerung.

Ähnlich verhielt es sich mit der Razzia am 31. Mai 2017. Laut Anklage lag ein Schlagstock griffbereit neben dem Drogendepot, weswegen auch ein bewaffneter Drogenhandel angeklagt worden war. Der Haupttäter hatte im Prozess allerdings ausgesagt, die Waffe habe im Schrank unter Gerümpel und Kleidung gelegen weil ein „Kamerad“ sie vor Jahren in seiner Wohnung vergessen habe. Ein Polizist müsse den Schlagstock hervorgeholt und zu den Drogen gelegt haben. Mangels genauer Aktendokumentation mussten mehrere Prozesstage lang deswegen Ermittler, Bereitschaftspolizisten und Teile des SEK Düsseldorf als Zeugen gehört werden.

Mangels Erinnerungen konnte auch hierbei jedoch kaum jemand etwas erhellendes aussagen, andere Schilderungen waren widersprüchlich oder – möglicherweise wegen Verwechslungen mit anderen Einsätzen – teilweise falsch. Ein Beamter des Drogendezernats schilderte indes als Zeuge, dass er am Tag der Razzia für den Abtransport der Festgenommenen zuständig gewesen sei. Ein Staatsschützer, der wenig Wissen über den Drogenhandel hatte, führte zeitgleich die Hausdurchsuchung in einer der gestürmten Wohnungen durch. Für die Verteidiger hielt der Prozess ergo mehrere Steilvorlagen zur Kritik bereit, sie stellten Akteninhalte in Frage und rückten Teile der Polizeiarbeit in die Nähe des Dilettantismus.

Eine „gründlich misslungene“ Polizeiarbeit...

In einer ungewohnten Deutlichkeit und Schärfe folgte die Vorsitzende Theiner am vergangenen Freitag in ihrer Urteilsbegründung den Interpretationen der Verteidiger über die Ermittlungen durch die Polizei in Aachen. Observationsmaßnahmen seien teils „gründlich misslungen“ in einer Weise, die sie „sprachlos“ zurück lasse. Akten seien unvollständig gewesen, die Auswertung abgehörter Telefonate lückenhaft. Bei laufendem Prozess endlich vollständige Akten zu erhalten habe Wochen gedauert, kritisierte die Vorsitzende ungewöhnlich heftig die Ermittler. Einer der im Dezember freigesprochenen Angeklagten habe überdies nie auf die Anklagebank gehört, weil ihn eindeutig entlastende Telefonate nicht berücksichtigt worden seien und später teilweise in den Akten fehlten.

Nicht zuletzt hätten die Ermittler es versäumt, vom seinerzeit noch Hauptverdächtigen DNA-Proben zu nehmen um diese dann mit aufgefundenen Spuren in abgefangenen Drogensendungen abzugleichen. Erst im Prozessverlauf sei dies aufgefallen, weil die Kammer bis dahin davon ausgegangen sei, dass dieser enorm wichtige Ermittlungsansatz durch die Polizei logischerweise zuvor schon abgeklärt worden sei. Letztlich hätten weit über 80 Zeugen gehört werden müssen, oft um vorangegangene Mängel bei den Ermittlungen aufzuklären.

Rechtes Frauenbild und Alphamännlichkeit

Richterin Theiner kritisierte gleichwohl am Freitag in der Urteilsbegründung auch die „Schärfe und ein teils verachtendes Verhalten“ mancher Verteidiger gegenüber Kammer und Zeugen. Einige der Anwälte standen der rechtsextremen Szene nahe bzw. gelten als „Szene-Anwälte“, andere Strafverteidiger hatten keine Nähe zur rechten Szene. Oftmals indes wurden Zeuginnen und Zeugen von allen sehr konfrontativ befragt. Daneben drängte sich zumindest bei dem Verhalten einiger Anwälte der Eindruck auf, dass sie noch ein weiteres Problem hatten: nämlich mit der Kammerbesetzung.

Diese bestand aus drei Berufsrichterinnen, einer Schöffin und einem Schöffen. Verbales Hauptangriffsziel mancher Verteidiger waren dabei zuweilen die drei Richterinnen. Wegen einer jungen Mutter als Richterin musste zudem nahezu jeder Prozesstag gegen 15 Uhr beendet werden, damit sie ihr Kleinkind in der Kita abholen konnte. Offenkundig hatten sowohl „Szene-Anwälte“ dank des eigenen Frauenbildes, aber auch mancher sich als Alphamännchen gerierende Strafverteidiger erkennbar Probleme mit einer selbstbewusst auftretenden, weiblich besetzten Richterbank. (mik)