Zwei Freisprüche im Prozess wegen Drogenhandels gegen Rechtsextremisten
Aachen. In dem Prozess gegen fünf Rechtsextremisten, die von Aachen-Brand aus bandenmäßig einen Drogenhandel über das Darknet betrieben haben sollen, sind Ende November zwei der Angeklagten freigesprochen worden. Zuvor war das Verfahren gegen sie abgetrennt worden. Der Prozess gegen die drei übrigen Rechtsextremisten wird voraussichtlich bis Februar 2019 fortgesetzt.
Die 9. Große Strafkammer am Landgericht Aachen sah es in ihrer Urteilsbegründung als nicht erwiesen an, dass die nunmehr Freigesprochenen einer Bande angehört haben. Belastende Angaben in der Anklageschrift hätten sich in dem sich seit Februar hinziehenden Prozess nicht ansatzweise erhärtet. Die Vorsitzende, Richterin Melanie Theiner, griff Vorwürfe der Verteidiger auf, wonach die Kammer mühevolle Aufklärungsarbeit geleistet habe, die die Polizei teils versäumt habe. So werteten Ermittler private Freundschaften und politische Aktivitäten als Indizien für das Bestehen einer Drogenbande.
Jene soll laut Anklage von Aachen-Brand aus die bei einem „German Shop“ über das Darknet georderte Drogen anonym per Post an Kunden verschickt haben. Der Prozess hatte im Februar 2018 begonnen, es war aus unterschiedlichen Gründen zu erheblichen Verzögerungen gekommen. Da vier der Angeklagten zuvor schon selbst wegen des Konsums von Betäubungsmitteln oder dem Kleinhandel damit aufgefallen waren, trat in diesem Verfahren die diesbezügliche Doppelmoral in der rechtsextremen Szene besonders deutlich zutage.
Den beiden Freigesprochenen stehen nun Entschädigungen für die mehrmonatige Untersuchungshaft zu. Der Prozess gegen die drei restlichen Angeklagten dauert an. Hatte es im Juni 2018 noch so ausgesehen, dass das Geständnis eines Angeklagten – der bis zur Festnahme Mitte 2017 ein Vertreter der „Identitären Bewegung“ (IB) war – den Prozess beschleunigen könnte, kam es u.a. wegen unvollständiger Akten alsbald trotzdem weiter zu erheblichen Verzögerungen. Unterdessen ist unklar, ob der Bruder jenes Hauptangeklagten und ein weiterer Rechtsextremist Teil einer Bande waren. Bei beiden steht nach 31 Prozesstagen eher der Vorwurf der Beihilfe im Raum.
Für Verzögerungen sorgte u.a., dass die Fahnder aus dem Bereich Drogen- und Internetkriminalität politische Aktivitäten der Angeklagten als Konspirativität unter Dealern bewerteten. In den Akten finden sich etwa abgehörte Telefonate, in denen es um die höchst konspirative Organisation von Konzerten, „Führergeburtstagen“ oder um die Strukturen der neonazistischen Minipartei „Die Rechte“ und deren aktionistischer Arm „Syndikat 52“ (S52) ging – jedoch falsch eingeordnet als Indizien für das Bestehen der letztlich angeklagten Drogenbande.
Andererseits fehlten in den umfangreichen Prozessakten Angaben zu abgehörten Telefonaten, in denen es um Geldprobleme, den Bezug von Sozialleistungen, um Umschulungsmaßnahmen und nicht gezahlter Rechnungen inklusive dem Kappen von Strom- und Telefonleitungen ging. Die Verteidiger kritisierten, es sei völlig unlogisch, dass eine Bande schwunghaften Drogenhandel betreibe, aber manchen das Geld für Strom oder Internet fehle. In diesem Wust halbwegs Klarheit zu schaffen hat am Landgericht Aachen sehr viel Zeit und Nerven gekostet. Da unterdessen eine Untersuchungshaft wegen der langen Prozessdauer nicht mehr verhältnismäßig war, befinden sich alle Angeklagten seit Monaten wieder in Freiheit.
Die drei übrig gebliebenen Angeklagten sind erheblich vorbestraft und seit ihrer Jugend mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Zugleich waren sie viele Jahre lang in der neonazistischen Szene aktiv. Als am 8. Oktober, dem 25. Prozesstag, die Auszüge aus dem Strafregister verlesen wurden, dauerte dies in der Kurzform fast zwei Stunden. Die Palette reichte von Schwarzfahren in Serie über alltagskriminelle Vorfälle wie Körperverletzung, Sachbeschädigung und Drogenbesitz oder -handel bis zu Straftaten aus dem Bereich der Hooligans und des Rechtsextremismus. (mik)